Schonzeiten Schleswig-Holstein

Schonzeiten und Mindestmaße Darstellung von Kalender und Maßband

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Schleswig-Holstein und Mindestmaße. Schonzeiten sind eine Ruhezeit für Fische währenddessen es verboten ist, auf diese Fischarten zu angeln. Es ist sogar häufig nicht erlaubt, bestimmte Angelmethoden z.B. mit Kunstködern auf Raubfische zu angeln. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht alle Fische im Kochtopf landen. So haben die Fische eine Chance, bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.

In Schleswig-Holstein teilt man die Schonzeiten in Binnengewässer und Küstengewässer auf. Das heißt, hier gelten zwei unterschiedliche Schonzeiten und Mindestmaße.

In den folgenden Tabellen findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Die letzte Änderung der BiFVO im August 2021 betraf vor allem die Fischarten: Aal, Hecht, Zander und Wels.

Schonzeiten Binnengewässer Schleswig-Holstein Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal-50 cm
Fangverbot im Meer angrenzenden Brackwasserregionen
Aalmutter--
Äsche01.01. - 30.04.35 cm
Bachforelle01.10. - 28.02.30 cm
Dorsch -
35 cm
Edelkrebs01. 10. bis 31.07.
und ganzjährig im Schulensee, Großer Benzer See, Kleiner Benzer See und Langsee (Süderfahrenstedt)
12 cm
Finte-30 cm
Flunder--
Glattbutt--
Große Maräne-30 cm
Gründling01.04. - 30.06.-
Hecht15.02. - 15.04.45 cm
Hering--
Karpfen-35 cm
Kliesche-23 cm
Lachs01.10. - 28.02.60 cm
Makrele--
Meeräsche--
Meerforelle01.10. - 28.02.40 cm
Ostseeschnäpel21.11. - 31.01.40 cm
Quappe01.01. - 28.02.35 cm
Rapfen-50 cm
Schellfisch--
Schleie-25 cm
Scholle--
Seezunge--
Steinbutt--
Wels--
Wittling--
Wolfsbarsch--
Zander15.03. - 15.05.45 cm

Tabelle Schonzeiten Binnengewässer S-H: Angaben ohne Gewähr

Schonzeiten Küstengewässer Schleswig-Holstein Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aalganzjährig
Aalmutter15.09.-31.01.23 cm
Äsche--
Bachforelle01.10.-31.12. (für Fische im Laichkleid)40 cm
DorschNordsee 15.01.-31.03
Ostsee: 2024 ganzjährig geschont
Nordsee: 35 cm
Finte-30 cm
Flunder01.02.-30.04.
Ostsee: keine Schonzeit für weibliche Flunder
Nordsee: 25 cm
Ostsee: -
Glattbutt01.06.-31.07.
Ostsee: keine Schonzeit für weiblichen Glattbutt
30 cm
Große Maräne--
Gründling--
Hecht15.02.-30.04.45 cm
Hering-Nordsse: 20 cm
Ostsee: -
Karpfen--
Kliesche--
Lachs01.10.-31.12. (für Fische im Laichkleid)60 cm
Makrele-30 cm
Meeräsche-40 cm
Meerforelle01.10.-31.12. (für Fische im Laichkleid)40 cm
Ostseeschnäpel21.11.-31.01.40 cm
Quappe--
Rapfen--
Schellfisch-30 cm
Schleie--
Scholle01.02.-30.04.
Ostsee: keine Schonzeit für weibliche Scholle
Nordsee: 27 cm
Ostsee: 25 cm
Seezunge-24 cm
Steinbutt01.06.-31.07.
Ostsee: keine Schonzeit für weiblichen Steinbutt
30 cm
Wels--
Wittling-Nordsee: 27 cm
Ostsee: -
Wolfsbarsch-36 cm
Zander15.02.-15.05.45 cm

Tabelle Schonzeiten Küstengewässer S-H: Angaben ohne Gewähr

Ganzjährig geschützte Fischarten

  • Maifisch
  • Bachneunauge
  • Bachschmerle
  • Barbe
  • Bitterling
  • Elritze
  • Flussneunauge
  • Groppe
  • Hasel
  • Meerneunauge
  • Moderlieschen
  • Nase
  • Nordseeschnäpel
  • Ostgroppe
  • Schlammpeitzger
  • Steinbeißer
  • Stör
  • Ukelei
  • Zährte
  • Zope

Ganzjährig geschonte Fische in S-H: Angaben ohne Gewähr

Besonderheiten zu den Schonzeiten Schleswig-Holstein

  • In Schleswig-Holstein werden die Schonzeiten nach Binnengewässer und Küstengewässer unterschieden. Informiere Dich in küstennahen Gewässern als in jedem Fall vor dem Angeln zu welchem Dein Zielgewässer gehört.
  • An der Ostseeküste gibt es eine Allgemeinverfügung, die einige Anpassungen an Schonzeiten/Mindestmaßen bis Ende 2020 regelt.

Funktion von Schonzeiten und Mindestmaße für SH

Schonzeiten ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Schleswig-Holstein

Verstoß gegen die Schonzeit

In Schleswig-Holstein wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldbuße bis 25.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Schleswig-Holstein gibt es das Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben zu den Mindestmaßen und Schonzeiten in Schleswig-Holstein sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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