Schonzeiten Sachsen
Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Sachsen und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Zeit im Jahr haben, in der sie ungestört laichen können. Während dieser Zeit darf man nicht häufig nicht angeln. Es ist sogar oft verboten, bestimmte Angelmethoden z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht jeder Fisch entnommen wird. So schaffen es die Fischarten bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.
In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Gewässern. Große Trinkwassertalsperren bieten einen guten Hechtbestand. Daneben gibt es Flüsse wie die Elbe, mit einer großen Artenvielfalt. Auch das Erzgebirge oder Elbsandsteingebirge ist ein beliebtes Ausflugsziel von Fliegenfischern.
In der folgenden Tabelle findest Du für Sachsen alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.
Datum: 25.02.2023
Schonzeiten Sachsen Tabelle
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | - | 50 cm |
Aland | - | 20 cm |
Äsche | 01.01. – 15.06. | 35 cm |
Atlantischer Stör | ganzjährig | - |
Bachforelle | 01.10. – 30.04. | 28 cm |
Bachsaibling | 01.10. – 30.04. | 25 cm |
Barbe | 15.04. – 30.06. | 50 cm |
Bitterling | ganzjährig | - |
Edelkrebs | ganzjährig | |
Elritze | ganzjährig | - |
Groppe | ganzjährig | - |
Große Maräne | 01.10. – 31.12. | 30 cm |
Hecht | 01.02. – 30.04. | 50 cm |
Karausche | 01.02. – 30.06. | 15 cm |
Karpfen | - | 40 cm |
Lachs | 01.10. – 30.04. | 60 cm |
Maifisch | ganzjährig | - |
Meerforelle | 01.10. – 30.04. | 60 cm |
Nase | 01.01. – 15.06.; nur in Elbe sonst ganzjährig | 40 cm |
Neunauge | ganzjährig | - |
Neunstachliger | ganzjährig | - |
Nordseeschnäpel | ganzjährig | - |
Quappe | 01.01. – 31.03.; nur in Elbe, vereinigte Mulde & Weiße Elster sonst ganzjährig | 30 |
Rapfen | 01.01. – 31.05. | 40 cm |
Regenbogenforelle | 01.10. – 30.04. nur in Fließgewässern | 25 cm |
Rotfeder | - | 20 cm nur in Fließgewässern |
Schlammpeitzger | ganzjährig | - |
Schleie | - | 25 cm |
Schmerle | ganzjährig | - |
Schneider | ganzjährig | - |
Seeforelle | 01.10. – 30.04. | 60 cm |
Seesaibling | 01.10. – 30.04. | 28 cm |
Steinbeißer | ganzjährig | - |
Steinkrebs | ganzjährig | |
Stromgründling | ganzjährig | - |
Zährte | ganzjährig | - |
Zander | 01.02. – 31.05. | 50 cm |
Zope | ganzjährig |
Tabelle Schonzeiten Sachsen: Angaben ohne Gewähr
Besonderheiten Sachsen
- In Sachsen ist das Angeln ohne Angelschein mittlerweile an vielen Angelparks gestattet.
Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen
Schonzeiten ermöglichen es in Sachsen bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.
Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung Sachsen
Verstoß gegen die Schonzeiten
In Sachsen wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.
Gesetze und Verordnungen
In Sachsen gibt es das Sächsische Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung wie beispielsweise die Mindestmaße und Schonzeiten. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:
Unsere Angaben zu den Mindestmaßen und Schonzeiten in Sachsen sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.