Schonzeiten Sachsen

Schonzeiten und Mindestmaße Darstellung von Kalender und Maßband

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Sachsen und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Zeit im Jahr haben, in der sie ungestört laichen können. Während dieser Zeit darf man nicht häufig nicht angeln. Es ist sogar oft verboten, bestimmte Angelmethoden z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht jeder Fisch entnommen wird. So schaffen es die Fischarten bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.

In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Gewässern. Große Trinkwassertalsperren bieten einen guten Hechtbestand. Daneben gibt es Flüsse wie die Elbe, mit einer großen Artenvielfalt. Auch das Erzgebirge oder Elbsandsteingebirge ist ein beliebtes Ausflugsziel von Fliegenfischern.

In der folgenden Tabelle findest Du für Sachsen alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Datum: 25.02.2023

Schonzeiten Sachsen Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal-50 cm
Aland-20 cm
Äsche01.01. – 15.06.35 cm
Atlantischer Stör
ganzjährig-
Bachforelle01.10. – 30.04.28 cm
Bachsaibling01.10. – 30.04.25 cm
Barbe15.04. – 30.06.50 cm
Bitterling
ganzjährig-
Edelkrebsganzjährig
Elritze
ganzjährig-
Groppe
ganzjährig-
Große Maräne01.10. – 31.12.30 cm
Hecht01.02. – 30.04.50 cm
Karausche01.02. – 30.06.15 cm
Karpfen-40 cm
Lachs01.10. – 30.04.60 cm
Maifisch
ganzjährig-
Meerforelle01.10. – 30.04.60 cm
Nase01.01. – 15.06.; nur in Elbe sonst ganzjährig40 cm
Neunauge
ganzjährig-
Neunstachliger ganzjährig-
Nordseeschnäpel
ganzjährig-
Quappe01.01. – 31.03.; nur in Elbe, vereinigte Mulde & Weiße Elster sonst ganzjährig30
Rapfen01.01. – 31.05.40 cm
Regenbogenforelle01.10. – 30.04. nur in Fließgewässern25 cm
Rotfeder-20 cm nur in Fließgewässern
Schlammpeitzger
ganzjährig-
Schleie-25 cm
Schmerle
ganzjährig-
Schneider
ganzjährig-
Seeforelle01.10. – 30.04.60 cm
Seesaibling01.10. – 30.04.28 cm
Steinbeißer
ganzjährig-
Steinkrebsganzjährig
Stromgründling
ganzjährig-
Zährteganzjährig-
Zander01.02. – 31.05.50 cm
Zopeganzjährig

Tabelle Schonzeiten Sachsen: Angaben ohne Gewähr

Besonderheiten Sachsen

Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen

Schonzeiten ermöglichen es in Sachsen bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Sachsen

Verstoß gegen die Schonzeiten

In Sachsen wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Sachsen gibt es das Sächsische Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung wie beispielsweise die Mindestmaße und Schonzeiten. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben zu den Mindestmaßen und Schonzeiten in Sachsen sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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