Schonzeiten Saarland
Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es Schonzeiten im Saarland und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Zeit im Jahr haben, in der sie sich vermehren können. Dabei sollen Angler sie möglichst nicht stören. Mindestmaße sind dabei wichtig, dass die Fischer überhaupt erst entsprechend wachsen können.
Im Saarland gibt es einige spannende stehende Gewässer. Dazu zählen z.B. die Talsperre Nonnweiler, der Dillinger See und der Losheimer See. Auch fliesende Gewässer wie z.B. die Blies als Nebenfluss der Saar laden zum Angelvergnügen ein.
In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten für das Saarland aufgelistet.
Schonzeiten Saarland
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | - | 50 cm |
Äsche | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Bachforelle | 01.10. – 31.03. | 25 cm |
Bachneunauge | ganzjährig | - |
Bachschmerle | ganzjährig | - |
Barbe | 15.03. – 15.06. | 40 cm |
Bitterling | ganzjährig | - |
Dreistacheliger Stichling | ganzjährig | - |
Elritze | ganzjährig | - |
Flussneunauge | ganzjährig | - |
Groppe | ganzjährig | - |
Hecht | 15.02. – 31.05. | 50 cm |
Karpfen | - | 35 cm |
Lachs | ganzjährig | - |
Maifisch | ganzjährig | - |
Meerforelle | ganzjährig | - |
Meerneunauge | ganzjährig | - |
Moderlieschen | ganzjährig | - |
Nase | 15.03. – 15.06. | 35 cm |
Quappe | ganzjährig | - |
Schlammpeitzger | ganzjährig | - |
Schleie | - | 25 cm |
Schneider | ganzjährig | - |
Steinbeißer | ganzjährig | - |
Stör | ganzjährig | - |
Wels | - | - |
Zander | 15.02. – 31.05. | 45 cm |
Tabelle Schonzeiten: Angaben ohne Gewähr
Besonderheiten Saarland
- Manche Vereine oder Fischereiberechtigte legen für ihre Pachtgewässer gesonderte Schonzeiten, Schonmaße oder Maximalentnahmen fest. Informiere Dich also vorher genau, wie die jeweiligen Bestimmungen am Gewässer sind.
Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen im Saarland
Schonzeiten ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.
Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung Saarland
Verstoß gegen die Schonzeiten im Saarland
In Saarland wird ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.
Gesetze und Verordnungen
In Saarland gibt es das Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung wie beispielsweise auch die Schonzeiten und Mindestmaße. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:
Unsere Angaben zu den Mindestmaßen und Schonzeiten Saarland sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.