Schonzeiten Rheinland-Pfalz

Schonzeiten und Mindestmaße Darstellung von Kalender und Maßband

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in Rheinland-Pfalz Schonzeiten und Mindestmaße. Schonzeiten in RLP sind dazu gedacht, Fischen eine Ruhepause für Ihre Laichzeit zu gönnen. Die Mindestmaße sind dafür gedacht, dass sie so lang wachsen können, bis sie überhaupt zum Laichen bereit sind. Beide Maßnahmen sorgen für die Erhaltung eines gesunden Fischbestandes.

In RLP gibt es eine Vielzahl an Gewässern. Auch wenn Flüsse wie der Rhein mit 180km Flusstrecke besonders interessant sind, gibt es jede Menge andere Möglichkeiten. So gibt es kleinere Teiche, Seen und sogar Talsperren.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten für Rheinland-Pfalz aufgelistet.

Datum: 25.02.2023

Schonzeiten RLP / Rheinland-Pfalz Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal-50 cm
Aland
ganzjährig-
Äsche15.02. – 30.04.30 cm
Bachforelle15.10. – 15.03.25 cm
Bachneunauge
ganzjährig-
Bachsaibling*15.10. – 15.03.25 cm
Bachschmerle
ganzjährig-
Barbe*01.05. – 15.06.35 cm
Blaufelchen 25cm
Bitterling
ganzjährig-
Dreistacheliger ganzjährig-
Elritze
ganzjährig-
Finte
ganzjährig-
Flunder
ganzjährig-
Flusskrebsganzjährig-
Flussneunage
ganzjährig-
Güster15 cm
Hasel15 cm
Hecht*01.02. – 31.05.50 cm
Karausche
ganzjährig-
Karpfen*-35 cm
Koppe
ganzjährig-
Lachs
ganzjährig-
Maifisch
ganzjährig-
Meerforelle
ganzjährig-
Moderlieschen
ganzjährig-
Nase*15.03. – 30.04.: nicht an Mosel, Rhein, Lahn30 cm
Meerneunauge
ganzjährig-
Quappe
ganzjährig-
Regenbogenforelle*15.10. – 15.03.20 cm
Rotauge-15 cm
Rotfeder-15 cm
Schlammpeitzger
ganzjährig-
Schleie*-25 cm
Schneider
ganzjährig-
Seeforelle*15.10. – 15.03.60 cm
Schnäpel
ganzjährig-
Steinbeißer
ganzjährig-
Steinkrebsganzjährig-
Stichling
ganzjährig-
Störganzjährig-
Zander*15.03. – 15.05.; an d. Lahn: 1.4.-31.05.45 cm

*Für diese Fischarten gibt es in RLP abweichende Frühjahres- und Winterschonzeiten, siehe Fischereiverordnung

Tabelle Schonzeiten RLP: Angaben ohne Gewähr

Besonderheiten zu den Schonzeiten Rheinland-Pfalz

  • In Rheinland-Pfalz gibt es für einige Fischarten abweichende Winter- und Frühjahrsschonzeiten.

Funktion von Schonzeiten und Mindestmaße RLP

Schonzeiten ermöglichen es in Rheinland-Pfalz bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung RLP

Verstoß gegen die Schonzeit

In RLP wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Rheinland-Pfalz gibt es das Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben zu den Schonzeiten RLP sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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