Schonzeiten Brandenburg

Datum: 1.11.2020

Schonzeiten Brandenburg - Abbildung Kalender mit Maßband
Schonzeiten Brandenburg

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in Brandenburg gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße. Zur Fischerprüfung solltest Du die wesentlichen Schonzeiten Brandenburg kennen. Diese Ruhephase nutzen die Fische vor allem für die Fortpflanzung. Wissenschaftlich heißt diese Zeit “Laichzeit”. Mit der Ruhezeit wird sichergestellt, dass sich auch künftige Generationen der Fischarten in Ruhe entwickeln können. Sobald die Fischbrut selbständig im Wasser unterwegs ist, sind die Schonzeiten auch meist wieder aufgehoben.

In Brandenburg gibt es ca. 3000 Seen und mehr als 30.000 Kilometer Flusslänge. In vielen dieser Gewässern kannst Du neben Wassersport auch angeln. Wenn Du es nur auf Friedfisch abgesehen hast, brauchst Du noch nicht einmal einen Angelschein. Bekannte Gewässer sind z.B. die Spree, der große Zechlinsee oder der riesige Scharmützelsee.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Schonzeiten Brandenburg Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal-50 cm
Aland-30 cm
Äsche01.12. - 31.05.30 cm
Bachforelle16.10. – 15.04.30 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Bachsaibling (fließende Gewässer)16.10. – 15.04.25 cm
Bachsaibling (stehende Gewässer)-25 cm
Barbe01.05. – 31.07.40 cm
Bitterlingganzjährig-
Elritzeganzjährig-
Finteganzjährig-
Flussneunaugeganzjährig-
Goldsteinbeißerganzjährig-
Groppeganzjährig-
Große Maräne01.10. – 31.12.30 cm
Große Maräne in Fließgewässernganzjährig-
Gründlingganzjährig-
Hasel-15 cm
Hecht01.02. – 31.03.45 cm
Karpfen-35 cm
Kleine Maräne-15 cm
Kleiner Stichlingganzjährig-
Lachsganzjährig-
Maifischganzjährig-
Meerforelle als Satzfisch16.10. – 15.04.60 cm
Meerforelleganzjährig-
Meerneunaugeganzjährig-
Moderlieschenganzjährig-
Naseganzjährig-
Nordseeschnäpelganzjährig-
Quappe-30 cm
Rapfen01.04. – 30.06.40 cm
Schlammpeitzgerganzjährig-
Schleie-25 cm
Schmerleganzjährig-
Schneiderganzjährig-
Seeforelle als Satzfisch16.01. – 15.04.60 cm
Seeforelleganzjährig-
Steinbeißerganzjährig-
Störganzjährig-
Weißflossengründlingganzjährig-
Wels--
Zährteganzjährig-
Zander01.04. – 31.05.45 cm
Ziegeganzjährig-
Zope01.03. – 31.05.20 cm

Tabelle Schonzeiten Brandenburg: Angaben ohne Gewähr

Funktion von Schonzeit und Mindestmaß

Schonzeiten ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Besonderheiten der Schonzeiten Brandenburg

  • In Brandenburg kann das Strafmaß für einen Verstoß gegen die Schonzeit besonders hoch sein! Es lohnt sich also doppelt, wenn Du Dich gut mit den Fischarten auskennst.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Brandenburg

Verstoß gegen die Schonzeit

In Brandenburg wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 50.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Brandenburg gibt es das Brandenburgische Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


Startseite » Schonzeiten » Schonzeiten Brandenburg